Bereits aus diesen Gründen erscheint ein erneutes ambulantes Setting nicht geeignet. Es ist vielmehr notwendig und angezeigt, die bisherige Dynamik zu durchbrechen, und mit einem längeren, stationären Aufenthalt eine neue Perspektive zu erarbeiten. Hinzu kommt, dass der Cannabiskonsum des Beschuldigten – auch im gegenwärtig reduzierten Ausmass – ein relevanter Risikofaktor für erneute Dekompensationen darstellt, psychotische Episoden aufgrund des Cannabiskonsums stärker sein und länger dauern können und die Behandlung der Schizophrenie durch den Konsum erschwert wird.