Die Erfolgsaussichten einer stationären Massnahme sind damit zu bejahen. Insbesondere ist davon auszugehen, dass sich durch die stationäre Behandlung des Beschuldigten die Gefahr weiterer Delikte in einem Zeitraum von fünf Jahren deutlich verringern lässt. Demgegenüber bezeichnet die Gutachterin eine ambulante Massnahme deutlich als ungeeignet. Dieser Einschätzung schliesst sich die Kammer an. Wie bereits im Zusammenhang mit der Rückfallgefahr ausgeführt, geht es bei der Verbesserung der Legalprognose des Beschuldigten in erster Linie darum, das Risiko für psychotische Dekompensationen beim Beschuldigten zu reduzieren, da sich die relevante Rückfallgefahr in diesen Situationen zeigt.