Gemäss den Ausführungen der Gutachterin steht für die Behandlung der paranoiden Schizophrenie ein breites therapeutisches Spektrum zur Verfügung, wobei die Therapie neben einer medikamentösen Behandlung auch psychotherapeutische, psychoedukative und soziotherapeutische Methoden enthalten solle (pag. 474). Die wiederholten Dekompensationen in den vergangenen Jahren hätten gezeigt, dass ein ambulantes Setting beim Beschuldigten nicht reiche und ein stationärer Aufenthalt notwendig sei. Der erste Schritt sei ein geschlossenes Setting in einer foren- sisch-psychiatrischen Klinik mit dem ersten Therapieziel, den Therapiewillen und die Abstinenzmotivation zu fördern.