Es genügt, wenn jener wenigstens motivierbar ist. Entscheidend ist, ob beim Betroffenen eine minimale Motivierbarkeit für eine therapeutische Behandlung erkennbar ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_1221/2021 vom 17. Januar 2022 E. 1.3.1 und E. 1.5.2 mit Hinweisen). Gemäss den Ausführungen der Gutachterin steht für die Behandlung der paranoiden Schizophrenie ein breites therapeutisches Spektrum zur Verfügung, wobei die Therapie neben einer medikamentösen Behandlung auch psychotherapeutische, psychoedukative und soziotherapeutische Methoden enthalten solle (pag.