1439 Z. 18 ff.). Die letzten Sitzungen mit der Gutachterin fanden am 26. Juni 2023 und am 10. Juli 2023 statt – selbst bei einer sofortigen Reduktion nach diesen Terminen auf einen Joint pro Tag hätte der reduzierten Konsum im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung erst seit drei Monaten bestanden. Mit Blick auf die langjährige Leidensgeschichte des Beschuldigten und den zahlreichen Dekompensationen in Abständen von wenigen Tagen/Wochen bis hin zu Monaten, ist diese kurze Zeitperiode nicht geeignet, um die Beurteilung der Gutachterin in Frage zu stellen. Dementsprechend bestätigte die Gutachterin die Schlussfolgerungen ihres Ergänzungsgutachtens an der obe-