_ seinen Cannabiskonsum in letzter Zeit reduziert und auf dessen ärztlichen Rat hin bisher keine vollständige Abstinenz erarbeitet. Diese Angaben zum Konsum müssen mit einer gewissen Vorsicht interpretiert werden. So gab der Beschuldigte an einer Stelle an, er mache es seit einem halben Jahr mit einem Joint und das gehe sehr gut (pag. 1442 Z. 43). An anderer Stelle gab er an, während der letzten Sitzung mit der Gutachterin habe er täglich noch drei Joints konsumiert und seither auf einen Joint reduziert (pag. 1439 Z. 18 ff.).