Diese Gefahr besteht insbesondere, da der Beschuldigte weiterhin Cannabis konsumiert. Der Konsum wird von der Gutachterin – neben weiteren möglichen Auslösern – als deutlicher Risikofaktor für psychotische Dekompensationen benannt, da Cannabinoide bei Personen mit einer etablierten psychotischen Störung die Symptome verschlimmern, einen Rückfall auslösen sowie negative Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf haben können und psychotische Episoden aufgrund des Cannabiskonsums stärker sein und länger dauern können.