In ihren jüngeren Beurteilungen hielt sie jedoch fest, dass es auch unter Medikation erneut zu psychotischen Dekompensationen gekommen sei, bei denen sich der Beschuldigte fremdaggressiv verhalten hat (z.B. Vorfälle während seinem Aufenthalt im I.________(Klinik) vom 17. Januar 2023 bis 23. Mai 2023). Trotz der gegenwärtig wieder stabilen Situation des Beschuldigten muss demnach damit gerechnet werden, dass in absehbarer Zeit eine erneute psychotische Dekompensation erfolgen könnte. Diese Gefahr besteht insbesondere, da der Beschuldigte weiterhin Cannabis konsumiert.