Insofern haben sich die Vorfälle vom 6./7. Juni 2019 abgezeichnet und konnten trotz langjähriger Betreuung durch die KESB, Aufenthalte im I.________(Klinik) kurz vor der Tat sowie ambulante Massnahmen nicht verhindert werden. Beim Beschuldigten besteht im Rahmen von psychotischen Dekompensationen somit eine hohe Rückfallgefahr für verbale und physische Gewalt, insbesondere Tätlichkeiten und Körperverletzungen. Diese Legalprognose hat auch dadurch nicht geändert, dass der Beschuldigte mittlerweile eine gewisse Krankheitseinsicht erarbeitet hat, die Medikamenten zuverlässig nimmt und seinen Cannabiskonsum in den letzten Monaten reduziert hat. Die Gutachterin ging in ihrem Gutachten vom