Dabei hat sich wenige Wochen später gezeigt, dass diese bereits ungünstige Legalprognose immer noch zu positiv war – richteten sich die Delikte vom 6./7. Juni 2019 doch nicht nur gegen Angehörige, sondern gegen Pflegefachpersonen des I.________(Klinik), einen Polizisten sowie eine völlig unbeteiligte Drittperson. Auch im Gutachten vom 22. Februar 2023 wurde von einer zumindest latenten Drittgefährdung ausgegangen, wobei sich die Gefahr einer Gefährdung von Dritten durch eine unstetige Medikamenteneinnahme und eine unzureichende Betreuung vergrössere. Der Blick auf die KESB-Gutachten zeigt denn auch, dass die Delikte im vorliegenden Verfahren keine einmalige Entgleisung waren.