Insbesondere bei Absetzen der Medikation könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte erneut gegenüber seinen Angehörigen tätlich werden könnte. Ausserhalb des familiären Kontextes werde aktuell bei regelmässiger Medikamenteneinnahme keine akute Fremd- und/oder Selbstgefährdung gesehen. Dabei hat sich wenige Wochen später gezeigt, dass diese bereits ungünstige Legalprognose immer noch zu positiv war – richteten sich die Delikte vom 6./7. Juni 2019 doch nicht nur gegen Angehörige, sondern gegen Pflegefachpersonen des I.________(Klinik), einen Polizisten sowie eine völlig unbeteiligte Drittperson.