Beim Beschuldigten ergebe sich ein hohes Risiko für die Begehung erneuter Gewalttätigkeiten im Rahmen von Erkrankungsphasen und bei fortbestehender Ambivalenz bezüglich der Medikamentencompliance. Insbesondere durch die Sicherung letzterer und durch (bestenfalls) Erreichen einer Cannabisabstinenz oder durch zumindest Reduktion des Cannabiskonsums im Sinne eines schadensmindernden Ansatzes, sei von einer signifikanten Reduktion des Risikos der Verwicklung in neue Gewaltstraftaten auszugehen (pag. 473). Es seien mit hoher Wahrscheinlichkeit erneute Straftaten wie die zur Last gelegten zu erwarten (pag.