Die Gutachterin kam in ihrem Gutachten vom 27. November 2020 zum Schluss, ohne psychopharmakologische Behandlung der paranoiden Schizophrenie und ohne suchttherapeutische Interventionen sowie ohne weitere sozial unterstützende und betreuende Massnahmen bestehe beim Beschuldigten eine deutlich erhöhte Rückfallwahrscheinlichkeit für Delikte, wie sie ihm aktuell zur Last gelegt würden. Es sei nicht ausser Acht zu lassen, dass es bei einer (kompensierten) Schizophrenie durch den Konsum psychoaktiver Substanzen zum Rückfall und zu psychotischen Zuständen kommen könne und dass es mittlerweile als gängige Lehrmei-