Z. 34 ff.). Zur Frage, dass es gemäss Akten nicht nur im Jahr 2019 zu Phasen gekommen sei, in denen er verbal drohend und aggressiv gewesen sei, wollte der Beschuldigte keine Aussage machen (pag. 1436 Z. 20 ff.). An die Situation im I.________(Klinik) im Frühjahr 2023, in der eine physische Fremdaggression knapp abgewendet werden konnte, konnte sich der Beschuldigte nicht erinnern (pag. 1436 Z. 24 ff.). Die Verschlechterung seiner Situation im Herbst 2022 erklärte er damit, dass es im Q.________ viele Umstrukturierungen und Wechsel gegeben habe. Sowohl er als auch Dr. med. R.___