Die Gutachterin glich diese Aussage mit der aktuellen Fachliteratur ab und erklärte einleuchtend, weshalb auf die entsprechende, nicht repräsentative Studie nicht abgestellt werden könne und dass es gleichzeitig wissenschaftlich fundierte Evidenz für die nachteiligen Auswirkungen von Cannabiskonsum auf eine bestehende Schizophrenie gebe. Zudem gehe selbst in der genannten Studie klar hervor, dass der Konsum trotzdem reduziert oder sistiert werden solle, da bei diesen Personen später ebenso auch negative Effekte auftreten können (pag. 786 Z. 16 ff. und pag. 1362 f.). Auch diese Einschätzung vermag somit kein Abweichen von den gutachterlichen Beurteilungen zu begründen.