Zudem erscheint es der Kammer zumindest fraglich, ob es sachdienlich ist, dem Obergericht gegenüber einem Patienten mit einer paranoiden Schizophrenie bei einer gesetzeskonformen Aktenedition treuwidriges Handeln vorzuwerfen oder die Gültigkeit einer Entbindungserklärung in Frage zu stellen, die der Beschuldigte via seine Verteidigerin rechtsgültig unterzeichnet hat. Die wesentliche inhaltliche Diskrepanz zum Gutachten besteht darin, dass Dr. med. O.________ die Diagnose der Cannabisabhängigkeit in Frage stellt. Damit weicht Dr. med. O.________ nicht nur vom Gutachten ab, sondern auch von zahlreichen weiteren ärztlichen Diagnosestellungen.