___ seinen Bericht vom 5. September 2022 nach gerade mal vier Behandlungsterminen verfasste und denselben Bericht im Juni 2023 erneut einreichte, ohne auf die zwischenzeitlich erfolgte psychotische Dekompensation und Hospitalisierung des Beschuldigten einzugehen. Im Unterschied zur Gutachterin, die über umfassende Aktenkenntnisse verfügte, stützten sich die Einschätzungen von Dr. med. O.________ somit nur auf eine punktuelle Beurteilungsbasis. Zu berücksichtigen ist sodann, dass der Fokus der Behandlung des Beschuldigten bei Dr. med.