2017, S. 25 und 27). Therapeuten wird nicht dieselbe Unabhängigkeit und Neutralität wie den Gerichtsgutachtern zuerkannt, doch ist ihre Meinung nicht unbeachtlich (Urteile 6B_1163/2018 vom 4. Dezember 2018 E. 2.4.5; 6B_82/2018 vom 25. September 2018 E. 3.3). Wesentlich ist, dass sich der Gutachter mit dieser anderen Meinung auseinandersetzt. Der Gutachter berücksichtigte die gesamte Krankengeschichte und erläuterte, weshalb nicht alle Diagnosen übereinstimmen (Urteil S. 27).