mehrmonatige Hospitalisation in der ersten Jahreshälfte 2023 im I.________(Klinik), mit unter anderem auch fremdaggressivem Verhalten, bestätigen denn auch die Vorbehalte gegenüber dem von der KESB angeordneten Setting im zuvor verfassten Gutachten. Hervorzuheben ist schliesslich, dass die Gutachterin im Rahmen des Ergänzungsgutachtens keineswegs unbesehen an ihrer früheren Beurteilung festhielt, sondern die jüngsten Entwicklungen berücksichtigt und in der Folge auch gewisse Anpassungen vorgenommen hat, so etwa bei einzelnen Kriterien der Risikobewertung (pag. 456 und pag. 458; pag. 1350 ff.).