1451 Z. 5 ff.). Ebenso erläuterte die Gutachterin eingehend und nachvollziehbar, weshalb es bei der Anwendung verschiedener Prognoseinstrumente zu unterschiedlichen Resultaten kam und wie deren Aussagekraft zu beurteilen sei (pag. 464, pag. 473 und pag. 782 Z. 32 ff.). In den Gutachten wird verschiedentlich und insbesondere im Zusammenhang mit den von der Verteidigung resp. dem behandelnden Psychiater vorgebrachten Gegenmeinungen auf den aktuellen Stand der Forschung eingegangen und entsprechende Studien zitiert.