Es spricht für die Professionalität der Gutachterin, wenn sie entsprechende Schwierigkeiten offenlegt. Entsprechend bezogen sich ihre etwas konkreteren Schätzungen zur erwarteten Dauer in der oberinstanzlichen Befragung auch explizit auf einen guten Verlauf (pag. 1450 Z. 13 ff.). Auch die Fragen zur Eignung einer Therapie trotz fehlendem Behandlungswillen sowie dem konkreten Einfluss des Cannabiskonsums beantwortete die Gutachterin ausführlich (pag. 786 Z. 8 ff., pag. 1361 ff., pag. 1409 f. und pag. 1451 Z. 5 ff.).