Die Gutachterin beantwortete die ihr gestellten Fragen vollständig, soweit diese innerhalb ihres Fachgebiets und ihrer Kompetenz lagen (z.B. pag. 1367). Der Umstand, dass sie die Fragen nach der zu erwarteten Dauer einer stationären Therapie nicht genau beantworten konnte, stellt keine unvollständige Beantwortung der Frage dar – vielmehr ging aus ihren Antworten einleuchtend hervor, dass eine Quantifizierung der zeitlichen Dauer schwierig ist, da diese vom Verlauf der Behandlung abhängt (z.B. pag. 1407). Es spricht für die Professionalität der Gutachterin, wenn sie entsprechende Schwierigkeiten offenlegt.