Die Diagnose der paranoiden Schizophrenie sowie der Cannabisabhängigkeit mit gegenwärtigem Substanzgebrauch wurde auch in diesem Gutachten ausdrücklich bestätigt. Der Beschuldigte sei schwergradig beeinträchtigt. Es sei beim Beschuldigten von einer zumindest latenten Drittgefährdung auszugehen. Die Gefahr einer Gefährdung von Dritten vergrössere sich durch eine unstetige Medikamenteneinnahme und eine unzureichende Betreuung des Beschuldigten. Er sei klar behandlungs- und betreuungsbedürftig.