24 (KESB-Akten ab 01.01.2023). Dabei wurde beschrieben, dass sich der Beschuldigte nach der Einweisung vom 17. Januar 2023 zu Beginn der Behandlung misstrauisch, agitiert, verbal aggressiv und bedrohlich sowie paranoid mit Beeinträchti- gungs- und Verfolgungswahn gezeigt habe. Nach dem Gerichtstermin habe er den zuständigen Oberarzt aufgesucht und diesen bedroht. Es sei zu keiner physischen Auseinandersetzung gekommen, da der Oberarzt die Situation verlassen habe.