Den Cannabiskonsum führte er allerdings fort (pag. 573). Die Diagnosen der chronischen paranoiden Schizophrenie und des Abhängigkeitssyndroms von Cannabis wurden wiederholt (pag. 575). Der KESB wurde empfohlen, begleitetes Wohnen mit ambulanter Anbindung bezüglich Medikation, tägliche Psychiatrie-Spitex für die Medikamenten-Abgabe und regelmässige Gespräche bei einem Psychiater/einer Psychiaterin zu verfügen. Diese Massnahmen würden als indiziert erachtet, um eine sinnvolle und nachhaltige ambulante Nachbehandlung zu gewährleisten und erneute Dekompensation und Hospitalisation zu verhindern. Der Beschuldigte bedürfe keiner weiteren stationären Behandlung.