Hervorzuheben ist dabei zunächst ein Gespräch mit dem Leiter des Q.________ (Institution), in dem der Beschuldigte vor seinem Eintritt in das I.________(Klinik) gewohnt hatte. Gemäss dessen Einschätzung sei die Verständnisentwicklung des Beschuldigten bezüglich Medikamenteneinnahme «sehr beeindruckend» (pag. 570). Auch gegenüber der Gutachterin äusserte der Beschuldigte, seine Sichtweise bezüglich Medikamenteneinnahme habe sich deutlich geändert. Ihm sei bewusst geworden, dass die Aufrechterhaltung der Stabilität ohne Medikamente nicht möglich sei. Den Cannabiskonsum führte er allerdings fort (pag.