135). Nach den Vorfällen, die zum vorliegenden Verfahren führten, wurde das I.________(Klinik) von der KESB erneut mit der Ausarbeitung eines Gutachtens beauftragt, welches vom 12. August 2019 datiert (pag. 137 ff.). Darin wird erwähnt, dass es nach seinem Austritt im Juli 2019 erneut zu wiederholtem fremdgefährdenden Verhalten im häuslichen Umfeld gekommen sei. Die Mutter des Beschuldigten habe deswegen wiederholt die KESB angerufen, woraufhin die Polizei den Beschuldigten am 9. Juli 2019 auf den Notfall des Spitals T.________ geführt habe, wo er sich verbal aggressiv und drohend verhalten habe, ebenso bei seinem Eintritt in das I.________(Klinik) (pag.