Aus ärztlicher Sicht werde die Gewährleistung einer täglichen Medikamenteneinnahme durch kontrollierte Medikamentenabgabe durch die Spitex sowie regelmässige Termine bei seinem ambulanten Psychiater als unabdingbar erachtet, um der angeführten potentiellen Fremdgefährdung insbesondere gegenüber den Angehörigen des Beschuldigten begegnen zu können (pag. 129). Am 15. Mai 2019 – drei Wochen vor den Delikten – führte das I.________(Klinik) in einem Ergänzungsgutachten aus, entsprechend dem Verhältnismässigkeitsprinzip werde der Versuch eines ambulanten Settings als sinnvoll erachtet.