Bei fehlender Behandlungseinsicht und -motivation sei eine längerfristige stationäre Behandlung zum aktuellen Zeitpunkt nicht als zielführend einzuschätzen (pag. 128). Aus ärztlicher Sicht werde die Gewährleistung einer täglichen Medikamenteneinnahme durch kontrollierte Medikamentenabgabe durch die Spitex sowie regelmässige Termine bei seinem ambulanten Psychiater als unabdingbar erachtet, um der angeführten potentiellen Fremdgefährdung insbesondere gegenüber den Angehörigen des Beschuldigten begegnen zu können (pag.