Insbesondere bei Absetzen der Medikation könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte erneut gegenüber seinen Angehörigen tätlich werden könnte. Ausserhalb des familiären Kontextes werde aktuell bei regelmässiger Medikamenteneinnahme keine akute Fremd- und/oder Selbstgefährdung gesehen. Bei fehlender Behandlungseinsicht und -motivation sei eine längerfristige stationäre Behandlung zum aktuellen Zeitpunkt nicht als zielführend einzuschätzen (pag.