22 pieziel erachtet werden, wobei die Gewährleistung einer regelmässigen Medikamenteneinnahme und Gespräche mit einem ambulanten Psychiater, um die Dosierung auf das Zustandsbild abzustimmen, als umso wichtiger erachtet würden. Der Schweregrad der psychischen Störungen werde aufgrund der fehlenden Krank- heits- und Behandlungseinsicht als schwer beurteilt (pag. 127 f.). Es bestehe eine gewisse potentielle Fremdgefährdung gegenüber den Angehörigen. Insbesondere bei Absetzen der Medikation könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte erneut gegenüber seinen Angehörigen tätlich werden könnte.