Kurz nach seiner Entlassung am 11. Februar 2019 wurde er erneut in das I.________(Klinik) eingewiesen. Gemäss dem Gutachten vom 16. April 2019 ging beiden Hospitalisationen erneut das Absetzen von Medikamenten, hoher Cannabiskonsum sowie aggressives und bedrohliches Verhalten gegenüber den Familienangehörigen und beim der Aufnahme im I.________(Klinik) voran, so dass eine Zwangsmedikation und Fixation nötig wurde (pag. 115 ff.). Auch in diesem Gutachten wurden die Diagnosen der paranoiden Schizophrenie und Cannabisabhängigkeit bestätigt.