Auf diese Art und Weise könnten erneute Gewalttaten, die auch zum Nachteil des Beschuldigten wären, der Gefahr laufe nach «Paragraph 59» verurteilt zu werden, vermieden werden. Nach einer langjährigen, ruhigeren Phase wurde der Beschuldigte Anfangs 2019 erstmals wieder wegen psychotischer Dekompensation hospitalisiert, nachdem er ca. ein halbes Jahr zuvor das Medikament Xeplion, welches er zum Rückfallschutz genommen hatte, wegliess und auf weitere Behandlungen bei seinem Facharzt verzichtete. Kurz nach seiner Entlassung am 11. Februar 2019 wurde er erneut in das I.________(Klinik) eingewiesen.