In der Vergangenheit habe der Beschuldigte jeweils eine sehr hohe Energie gezeigt, sich Auflagen und Unterstützungsbemühungen zu entziehen. Angesichts der Krankheitsprogression und dem Gewaltrisiko werde für ein niedrigschwelliges Eingreifen und zügige Re-Hospitalisation im I.________(Klinik) im Falle einer sich abzeichnenden Dekompensation plädiert. Auf diese Art und Weise könnten erneute Gewalttaten, die auch zum Nachteil des Beschuldigten wären, der Gefahr laufe nach «Paragraph 59» verurteilt zu werden, vermieden werden.