Es zeichne sich eine steigende Resistenz gegenüber der neuroleptischen Behandlung ab. Der Beschuldigte reagiere weniger prompt und weniger gut auf die verabreichte Medikation. Ebenso lasse sich eine Progression bei den psychotischen Ausbrüchen mit Gewaltanwendung feststellen. Eine Entlassung aus dem I.________(Klinik) solle nur unter engmaschigen Auflagen erfolgen. In der Vergangenheit habe der Beschuldigte jeweils eine sehr hohe Energie gezeigt, sich Auflagen und Unterstützungsbemühungen zu entziehen.