Während des gesamten Krankheitsverlaufes habe, bis auf kurze Episoden vor Austritt, keine Krankheitseinsicht bestanden. Im Gutachten wurde sodann auf zahlreiche Vorfälle Bezug genommen, in denen der Beschuldigte gegenüber seinen Angehörigen sowie Pflege- und Betreuungspersonal verbal und physisch gewalttätig wurde. Insbesondere schrecke er während der Psychose nicht vor Gewalt gegenüber wehrlosen Frauen zurück, was er im gesunden remittierten Zustand nicht in Erwägung ziehen würde. Beim Gesamtkrankheitsverlauf könne eine ungünstige Entwicklung festgestellt werden. Es zeichne sich eine steigende Resistenz gegenüber der neuroleptischen Behandlung ab.