Angesichts des «Drehtüreffekts», der bei ihm ohne Frage vorliege, sei eine sorgfältige Vorbereitung des ambulanten Settings unabdingbar. Den vorangehenden, zahlreichen, teilweise mehrmonatigen Psychiatrieaufenthalten seien immer wieder ähnliche Zuweisungsumstände vorausgegangen: Im Vorfeld habe der Beschuldigte jeweils die Medikation entweder zum Teil oder vollständig abgesetzt, habe soweit durch die Eltern beobachtbar grosse Menge Cannabis konsumiert und sei in der Folge psychotisch entgleist. Während des gesamten Krankheitsverlaufes habe, bis auf kurze Episoden vor Austritt, keine Krankheitseinsicht bestanden.