Wichtig seien eine ambulante, störungsspezifische psychiatrisch-psychothera- peutische Behandlung. Eine regelmässige Verabfolgung einer spezifisch wirksamen Psychopharmakotherapie sei wünschenswert. Die Behandlung der Cannabisabhängigkeit (Entzugsbehandlung) solle in Abhängigkeit des Krankheitsverlaufs nach Einschätzung des zuständigen Therapeuten erfolgen. In unbehandeltem Zustand, unter weitergeführtem Cannabiskonsum, sei von einer ungünstigen Zukunftsprognose mit Neigung zur Chronifizierung auszugehen.