Er habe bisher seine Erkrankung und die damit verbundenen Konsequenzen nicht ausreichend wahrnehmen können. In der Vergangenheit sei es zu psychotischen Dekompensationen mit verbaler Aggression, Verletzung von Tieren, Übergriffen auf den Bruder und Drohungen gekommen, die an die Umgebung eine hohe Anforderung gestellt hätten und stellen könnten. Aufgrund der Erkrankung des Beschuldigten sei eine psychia- trisch-psychotherapeutische Behandlung der schizophrenen Psychose indiziert.