___ verfasst (KESB-Akten bis 30.04.2021). Dem Beschuldigten wurde darin die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie mit stabilem Residuum sowie ein Abhängigkeitssyndrom von Cannabis attestiert. Gleichzeitig wurde bereits in diesem Gutachten festgehalten, dass der Cannabiskonsum einen neuen psychotischen Erkrankungsschub begünstigen könne. Aufgrund der Krankengeschichte und der Verlaufsbeobachtungen sowie der begleitenden Cannabisabhängigkeit sei von einer erhöhten Empfindlichkeit beim Beschuldigten bezüglich psychotischer Rückfälle, insbesondere unter Drogenkonsum und bei erhöhten Anforderungen, auszugehen.