Aufgrund des Zustandsbilds mit akuter Fremdgefahr sei er im Rahmen einer bewegungsbeschränkenden Massnahme zur Reizabschirmung und Abwendung von Fremdgefahr isoliert worden. Nach einer Beruhigung der Situation und leichten Lockerung sei es aufgrund der Reizüberflutung und zu schnellen Lockerungen erneut zu verbaler Aggression mit Drohungen gekommen. Eine physische Fremdaggression habe in einer Situation noch knapp abgewendet werden können, da die betroffene Person sich von dieser Situation noch habe zurückziehen können.