Der Beschuldigte sei am 17. Januar 2023 durch eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung bei dekompensierter Schizophrenie zugewiesen worden. Zu Beginn der Behandlung habe sich ein paranoides Syndrom mit Beeinträchtigungswahn mit Verschwörungsideen, Bedrohungserleben und Affektspannung gezeigt. Er sei agitiert, verbal aggressiv gewesen und habe sehr bedrohlich gewirkt. Aufgrund des Zustandsbilds mit akuter Fremdgefahr sei er im Rahmen einer bewegungsbeschränkenden Massnahme zur Reizabschirmung und Abwendung von Fremdgefahr isoliert worden.