Der Aufforderung der Verfahrensleitung vom 3. Juli 2023 zur Einreichung der gesamten Krankenakte kam Dr. med. O.________ nicht nach mit der Begründung, mit der Entbindungserklärung des Beschuldigten sei nicht die Herausgabe der ganzen Patientenakte abgedeckt, sondern nur der erforderlichen Auskünfte. Es widerspreche Treu und Glauben, die Herausgabe zu verlangen, um die Akte der forensischen Psychiaterin auszuhändigen. Zudem könne sich der Beschuldigte nicht erinnern, dass ihm jemand vom Obergericht eine Entbindungserklärung vorgelegt hätte (pag. 1397).