Die Anzeigen des I.________(Klinik) und der Polizei gegen den Beschuldigten würden zudem befremdend wirken. Die Ereignisse würden für ein Versagen der Institutionen in ihrer Pflicht der Fürsorge gegenüber einem Psychotiker in einem massiven Angstzustand sprechen (pag. 912 f.). Im Zusammenhang mit der Erstellung des Ergänzungsgutachtens im oberinstanzlichen Verfahren reichte Dr. med. O.________ den inhaltlich identischen Bericht neu mit Datum vom 14. Juni 20232 [recte: 2023] erneut ein (pag.