786 Z. 16 ff.). Im Rahmen der oberinstanzlichen Befragung betonte die Gutachterin insbesondere, dass der aktuell stabile Zustand des Beschuldigten nicht langanhaltend sei. Es sei wichtig, den Längsverlauf zu betrachten, nicht nur den heutigen Moment. Der Zeitraum seit der letzten Hospitalisation sei kurz und im Längsverlauf sei es immer wieder zu Dekompensationen mit Fremdaggressionen gekommen (pag. 1446 Z. 11 ff.). Auf die Frage, was die Kombination einer paranoiden Schizophrenie und einer Cannabisabhängigkeit für den Beschuldigten bedeute, erklärte die Gutachterin, die Behandlung werde schwieriger.