15 Erstinstanzlich erläuterte sie dabei insbesondere, dass die Diskrepanz zwischen ihren eigenen Gutachten und dem Gutachten des I.________(Klinik) vom 28. Juni 2021 dadurch erklärbar sei, dass die Allgemeinpsychiatrie in der Behandlung keine Prognoseinstrumente anwende und deshalb zu einer anderen Beurteilung komme. Die wichtigen Faktoren der Legalprognose würden dort nicht einfliessen (pag. 781 Z. 23 ff.). Zur Verbesserung der Legalprognose reiche das damals aktuelle Setting (kontrollierte Medikamentenabgabe durch das Team AC.