Allerdings sei es trotz Einnahme der verordneten antipsychotischen Medikation erneut zu einer psychotischen Dekompensation gekommen, was prognostisch als ungünstig bewertet werde (pag. 1408). Auf die Frage der Verteidigung, ob die Psychosen des Beschuldigten konkret von seinem Cannabiskonsum abhängig seien, wiederholte die Gutachterin, bei Personen mit einer etablierten psychotischen Störung könnten Cannabinoide die Symptome verschlimmern, einen Rückfall auslösen sowie negative Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf haben.