Bei einem günstigen Verlauf könnten schrittweise Lockerungen des Settings erfolgen, mit dem Ziel eines Übertritts in ein forensisches Wohnheim (pag. 1407 f.). Die Situation des Beschuldigten unterscheide sich heute von jener im Deliktszeitpunkt, dass der Beschuldigte damals keine Krankheitseinsicht gezeigt und die Medikation wiederholt abgesetzt habe. Mittlerweile bestehe eine gewisse Krankheitseinsicht und die Medikamentencompliance scheine gegeben. Allerdings sei es trotz Einnahme der verordneten antipsychotischen Medikation erneut zu einer psychotischen Dekompensation gekommen, was prognostisch als ungünstig bewertet werde (pag.