1365 f.). Am 27. September 2023 beantwortete die Gutachterin schriftlich die Ergänzungsfragen der Parteien (pag. 1405 ff.). Dabei führte sie insbesondere aus, es sei generell schwierig, die Behandlungsdauer in einem geschlossenen Setting näher zu quantifizieren, da sie vom Verlauf der Behandlung abhänge, welcher nicht voraussehbar sei. Bei einem günstigen Verlauf könnten schrittweise Lockerungen des Settings erfolgen, mit dem Ziel eines Übertritts in ein forensisches Wohnheim (pag.