in Zweifel gezogenen Diagnose der Cannabisabhängigkeit führte die Gutachterin einerseits aus, die Abhängigkeitskriterien gemäss ICD-10 seien aus gutachterlicher Sicht erfüllt. Andererseits bliebe selbst bei einer Diagnose von lediglich schädlichem oder gefährlichem Gebrauch von Cannabis der Umstand bestehen, dass Cannabinoide bei Personen mit einer etablierten psychotischen Störung die Symptome verschlimmern, einen Rückfall auslösen sowie negative Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf haben könnten.